AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens (Stand 01. Dezember 2024)

Taste and Table GbR,
Inh. Sascha Hein
Am Golfplatz 47
52249 Eschweiler

I. Dienstleistung
Privatkoch, Kochkurse, Seminare, Catering & Events

II. Auftrag
1. Taste and Taste GbR (im Weiteren Auftragnehmer) wird für den Auftraggeber auf der Grundlage eines ausdrücklichen, schriftlichen (ob per Post oder per E-Mail) erteilten Auftrags/Vertrags tätig.
2. Ein Arbeitsverhältnis wird zwischen den Parteien nicht begründet.
3. Der Auftragnehmer ist in der Ausübung seiner Tätigkeit frei und übt diese nach bestem Wissen und Gewissen aus.
4. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistung ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung.

III. Vertragsabschluss
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftragnehmer erbringt seine Arbeitsleistung in der Regel persönlich oder mit Einsatz von Mitarbeitern. Jedoch kann er sich bei der Erfüllung der Aufträge des Auftraggebers auch eines Dritten bedienen.

IV. Rahmen
1. Nicht verarbeite Lebensmitteleinkäufe bei Privatkoch-Einsätzen bleiben am Auftragsort. Ausnahmen bilden Pauschalangebote ohne Lebensmittelzuschlag, z.B. Candle-Light-Dinner.
2. Die Kochkurse & Events sind auf eine vorab festgelegte Zeit oder Konsummenge beschränkt.
3. Mitgebrachte Kochutensilien, Küchengeräte, Geschirr, Bestecke, Gläser, Dekoration etc., die zur Durchführung der Shows & Events benötigt werden oder sich im Veranstaltungsort befinden, sind und bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
4. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass sich der Einsatzort vor Eintreffen des Auftragnehmers in einem hygienisch einwandfreien Zustand befindet.

V. Fahrtkosten, Reisekosten, Unterkunft (falls nicht anders vereinbart)
1. Soweit Kosten für die Anreise und Abreise im Rahmen der Auftragstätigkeit anfallen, sind diese vom Auftraggeber zu begleichen.
2. Für gefahrenen Kilometer mit dem KFZ werden € 0,75 inkl. Umsatzsteuer veranschlagt.
3. Fallen Bus-, Taxi-, Zug- oder Flugstrecken an, so sind die Fahrtkosten zu 100% zu übernehmen.
4. Falls der Einsatz mehre tage in Folge umfasst und eine Unterkunft nötig ist, so nimmt sich der Auftragnehmer vor eine Übernachtungspauschale von 45€/Nacht inkl. Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Wird eine Unterkunft vom Auftraggeber gestellt entfällt diese Pauschale.

VI. Zahlungsmodalitäten
1. Die vereinbarte Vergütung ist nach Beendigung der Arbeitswoche und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug sofort fällig und binnen 10 Tagen zu begleichen.
2. Die Begleichung des Rechnungsbetrags kann bar oder mittels Überweisung auf das angegebene Bankkonto (GLS Bank, IBAN: DE70 4306 0967 1098 0479 00) erfolgen.
3. Bei einem Auftrag von mehr als einer Woche kann eine wöchentliche Zwischenabrechnung erfolgen.
4. Abweichend von dieser Regelung hält sich der Auftragnehmer ein schriftlich vereinbartes Sofortkassenprinzip vor.
5. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, gilt dies ab Fristablauf als Versäumnis, ohne das es angemahnt oder in Verzug gesetzt werden muss.
6. Gerat der Auftraggeber mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug, werden Mahngebühren von 25€ und Säumniszinsen i.H.v. 1% / Monat ab Rechnungsdatum fällig.

VII. Stornierung, Stornierungskosten
1. Für vom Auftraggeber teilweise oder komplett schriftlich stornierte Aufträge werden Stornierungskosten prozentual zum Kostenvoranschlag berechnet. Nachfolgende Regelungen finden Anwendung: 7-4 Tage vor Auftragserfüllung 30%; 3-2 Tage vor Auftragserfüllung 70%; weniger als 24 Stunden vor Auftragserfüllung 90%. Falls kein Kostenvoranschlag besteht wird von einem Mindestumsatz von 400€ (Brutto) ausgegangen.
2. Alle bereits angefallenen Fahrtkosten und Übernachtungskosten sind von der Stornierung ausgeschlossen und werden im Falle einer Auftragsstornierung wie im Angebot ausgewiesen in voller Höhe berechnet.
3. Die Auftragsstornierung hat vom Auftraggeber in jeden Fall schriftlich zu erfolgen. Zur Feststellung des Stornierungszeitpunktes gilt das Empfangs- bzw. Zustellungsdatum beim Auftragnehmer.
4. Pandemie-Klausel: Ist der Auftrag auf Grund von kurzfristig geänderten staatlichen Auflagen nicht durchführbar, ist eine kostenfreie Stornierung bis 48 Std. vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einer Stornierung weniger als 48 Std. vor Auftragsbeginn behält sich der Auftragnehmer vor, seine bereits getätigten Ausgaben und Fahrtkosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

VIII. Höhere Gewalt Im Falle der höheren Gewalt und durch Krankheit, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, nach sofortiger Mitteilung an den Auftraggeber die vereinbarte Dienstleistung zum Teil oder völlig aufzulösen. Für eine Schadenersatzleistung oder für anderweitige Schäden bedingt durch den Ausfall, kommt der Auftragnehmer nicht auf.

IX. Anzeige von Beanstandungen Beanstandungen und/ oder Mängelrügen bei einer Dienstleistung müssen unmittelbar während bzw. unmittelbar nach Auftragsbeendigung in schriftlicher Form angezeigt werden und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kürzung oder zum Einbehalt der gestellten Rechnung.

X. Haftung
1. Der Auftraggeber haftet für durch ihn verursachte Schäden an Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern/ Subunternehmern und seinen zur Auftragserfüllung eigens benötigten Arbeitsmaterials, Arbeitskleidung oder anderweitigen Schäden, im vollen Umfang.
2. Der Auftragnehmer haftet für die Beschädigung am Arbeitsmaterial des Auftraggebers.

XI. Neue AGB
1. Da wir unsere AGBs den jeweiligen Unternehmenssituationen anpassen, weisen wir in aktueller Korrespondenz darauf hin. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb vier Wochen, gilt dies als Zustimmung.
2. Sie erhalten unsere AGBs auf unserer Homepage, sowie auf Nachfrage per E-Mail.

XII. Gerichtsstand Gerichtsstand ist das Amtsgericht Aachen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens (Stand 01. Dezember 2024)

Taste and Table GbR,
Inh. Sascha Hein
Am Golfplatz 47
52249 Eschweiler

I. Dienstleistung
Mietkochservice

II. Auftrag
1. Taste and Table GbR (im Weiteren Auftragnehmer) wird für den Auftraggeber auf der Grundlage eines ausdrücklichen, schriftlichen (ob per Post oder per E-Mail) erteilten Auftrags/Vertrags als freier Mitarbeiter oder Unternehmer tätig.
2. Ein Arbeitsverhältnis wird zwischen den Parteien nicht begründet.
3. Der Auftragnehmer ist in der Ausübung seiner Tätigkeit frei und übt diese nach bestem Wissen und Gewissen aus.
4. Eine einseitige Bestimmung des Leistungsortes und der Leistungszeit durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistung ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung.

III. Vertragsabschluss Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder eine schriftliche Auftragsbestätigung beider Parteien zustande. Der Auftragnehmer erbringt seine Arbeitsleistung in der Regel persönlich oder mit Einsatz von Mitarbeitern. Jedoch kann er sich bei der Erfüllung der Aufträge des Auftraggebers auch eines Dritten bedienen.

IV. Vergütung Nur für tatsachlich erbrachte Leistung wird ein wie im Vertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegtes Honorar zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Der Mindestsatz pro Tag beträgt 320€ zzgl. Umsatzsteuer. An Sonntagen wird ein Aufschlag von 20 % zzgl. Umsatzsteuer berechnet. An gesetzlichen Feiertagen sowie 24. Dezember und Silvester ab 14:00 Uhr wird ein Aufschlag von 50 % zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den jeweilig gebuchten Leistung und wird mittels eines Einsatznachweises dokumentiert, der von den Parteien (Erstauftraggeber und Auftragnehmer) unterschrieben seine Rechtsgültigkeit erhält.

V. Fahrtkosten, Reisekosten, Unterkunft (falls nicht anders vereinbart)
1. Soweit Kosten für die Anreise und Abreise im Rahmen der Auftragstätigkeit anfallen, sind diese vom Auftraggeber zu begleichen.
2. Für alle gefahrenen Kilometer mit dem KFZ werden € 0,63 zzgl. Umsatzsteuer veranschlagt.
3. Fallen Bus-, Taxi-, Zug- oder Flugstrecken an, so sind die Fahrtkosten zu 100% zu übernehmen.
4. Falls der Einsatz mehre tage in Folge umfasst und eine Unterkunft nötig ist, so nimmt sich der Auftragnehmer vor eine Übernachtungspauschale von 39€/Nacht zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Wird eine Unterkunft vom Auftraggeber gestellt entfällt diese Pauschale.

VI. Zahlungsmodalitäten
1. Die vereinbarte Vergütung ist nach Beendigung der Arbeitswoche und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug sofort fällig und binnen 10 Tagen zu begleichen.
2. Die Begleichung des Rechnungsbetrags hat mittels Überweisung auf das angegebene Bankkonto zu erfolgen.
3. Bei einem Auftrag von mehr als einer Woche kann eine wöchentliche Zwischenabrechnung erfolgen.
4. Abweichend von dieser Regelung halt sich der Auftragnehmer ein schriftlich vereinbartes Sofortkassenprinzip vor.
5. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, gilt dies ab Fristablauf als Versäumnis, ohne das es angemahnt oder in Verzug gesetzt werden muss.
6. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung des Rechnungsbetrages in Verzug, werden Mahngebühren von 25€ und Säumniszinsen i.H.v. 1% / Monat ab Rechnungsdatum fällig.

VII. Stornierung, Stornierungskosten
1. Für vom Auftraggeber teilweise oder komplett schriftlich stornierte Aufträge werden Stornierungskosten prozentual auf den Mindestsatz berechnet. Nachfolgende Regelungen finden Anwendung: 14-7 Tage vor der Auftragserfüllung 30%; 7-4 Tage vor Auftragserfüllung 60%; 3-2 Tage vor Auftragserfüllung 90%; weniger als 24 Stunden vor Auftragserfüllung 100%.
2. Alle angefallenen Fahrtkosten und Übernachtungskosten des Auftragnehmers sind von der Stornierung ausgeschlossen und werden im Falle einer Auftragsstornierung wie im Angebot ausgewiesen in voller Höhe berechnet.
3. Die Auftragsstornierung hat vom Auftraggeber in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Zur Feststellung des Stornierungszeitpunktes gilt das Empfangs- bzw. Zustellungsdatum beim Auftragnehmer.

VIII. Höhere Gewalt Im Falle der höheren Gewalt und durch Krankheit, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, nach sofortiger Mitteilung an den Auftraggeber die vereinbarte Dienstleistung zum Teil oder völlig aufzulösen. Für eine Schadenersatzleistung oder für anderweitige Schäden bedingt durch den Ausfall, kommt der Auftragnehmer nicht auf.

IX. Anzeige von Beanstandungen Beanstandungen und/ oder Mängelrügen bei einer Dienstleistung müssen unmittelbar während bzw. unmittelbar nach Auftragsbeendigung in schriftlicher Form angezeigt werden und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kürzung oder zum Einbehalt der gestellten Rechnung.

X. Haftung
1. Der Auftraggeber haftet für durch ihn verursachte Schäden an Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern/Subunternehmern und seinen zur Auftragserfüllung eigens benötigten Arbeitsmaterials, Arbeitskleidung oder anderweitigen Schäden, im vollen Umfang.
2. Der Auftragnehmer haftet für die Beschädigung am Arbeitsmaterial des Auftraggebers.

XI. Neue AGB
1. Da wir unsere AGBs den jeweiligen Unternehmenssituationen anpassen, weisen wir in aktueller Korrespondenz darauf hin. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb von vier Wochen, gilt dies als Zustimmung.
2. Sie erhalten unsere AGBs auf unserer Homepage, sowie auf Nachfrage per E-Mail.

XII. Gerichtsstand Gerichtsstand ist das Amtsgericht Aachen.